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   BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88   

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https://dejure.org/1989,1173
BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88 (https://dejure.org/1989,1173)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1989 - VI ZR 200/88 (https://dejure.org/1989,1173)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 (https://dejure.org/1989,1173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 Abs. 1, §§ 611, 823
    Übernahmeverschulden bei unzureichender apparativer Ausstattung eines Krankenhauses; Annahme eines groben Behandlungsfehlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2321
  • NJW-RR 1989, 1110 (Ls.)
  • MDR 1989, 983
  • VersR 1989, 851
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88
    Anders als, in dem vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung BGHZ 102, 17 ff entschiedenen Fall bestand hier nach dem zu unterstellenden Sachverhalt die deutlich bessere Heilungschance für das schwere Leiden, wenn sie in einem größeren Krankenhaus mit besseren medizinischtechnischen Apparaten und vielleicht auch erfahreneren Ärzten erfolgte.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88
    Selbst wenn Anfang 1977 in einem Kreiskrankenhaus wie dem des zweitbeklagten Landkreises eine Strahlenbehandlung ohne Dosis-Messungen noch als medizinischer Standard anzusehen gewesen sein sollte, ist jedenfalls der Arzt, der eine bessere und modernere Ausstattung zur Behandlung des Patienten hat ebenso wie derjenige, der über Spezialkenntnisse verfügt, verpflichtet, die Geräte auch einzusetzen, wenn dadurch die Heilungschancen verbessert und unerwünschte Nebenwirkungen erkannt und abgewendet werden können (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - NJW 1988, 2949, 2950 m.Nw.).
  • BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 18/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Anforderungen des allgemeinen

    Insofern kann es etwa geboten sein, dass bestimmte - insbesondere besonders komplexe oder riskante - Eingriffe nur in Einrichtungen vorgenommen werden, die bereits über ausreichende Erfahrung, besonders qualifiziertes Personal und/oder eine besondere sächliche Ausstattung verfügen (vgl auch zum Arzthaftungsrecht BGH vom 30.5.1989 - VI ZR 200/88 - NJW 1989, 2321, 2322 = juris RdNr 9) .
  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Wenn das Krankenhaus, wovon das Berufungsgericht ausgeht, über ein Hysteroskop verfügte, hätte dieses bei dem Eingriff bei Bestehen einer entsprechenden Indikation eingesetzt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - VersR 1989, 80 und vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 - VersR 1989, 851, 852).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Das Berufungsgericht wird bei erneuter Beurteilung der Sache zu prüfen haben, ob die Beklagte als Betreiberin des Geburtshauses insoweit ein Organisationsverschulden (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 88, 248, 257; vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 - VersR 1989, 851 f.; vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 742, jeweils m.w.N.) trifft.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 13 U 103/13

    Notarzthaftung - Behandlung von Patienten mit akutem Schlaganfallverdacht

    Der behandelnde Arzt ist zudem zur Überweisung an ein spezialisiertes Krankenhaus verpflichtet, wenn ein Eingriff nur dort ohne bzw. mit erheblich vermindertem Komplikationsrisiko vorgenommen werden kann (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 212/03, juris; BGH, Urteil vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 -, Rn. 9, juris; OLG Köln, Urteil vom 13. August 2014 - I-5 U 104/13, 5 U 104/13 -, Rn. 30, juris).

    Das Unterlassen einer Überweisung in ein nach seiner personellen und apparativen Ausstattung den Standard nicht gewährleistendes Krankenhaus ist ein Behandlungsfehler, wenn ein sorgfältiger und gewissenhafter Arzt die Behandlung der Klägerin angesichts nicht ausreichender Therapiemöglichkeiten im Krankenhaus hätte ablehnen müssen (BGH, Urteil vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02

    Arzthaftung: Unterlassen einer Kernspinuntersuchung; Schmerzensgeld für

    Der Arzt, der eine bessere und modernere Ausstattung zur Behandlung des Patienten hat, ist ebenso wie derjenige, der über Spezialkenntnisse verfügt, verpflichtet, die Geräte und Fähigkeiten einzusetzen, wenn dadurch die Heilungschancen verbessert und unerwünschte Nebenwirkungen erkannt und abgewendet werden können (BGH NJW 1988, 2949, BGH VersR 1989, 851).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Das Unterlassen dieser Maßnahme ist ein Behandlungsfehler, da ein sorgfältiger und gewissenhafter Arzt die Behandlung hätte ablehnen müssen (vgl. BGH v. 30.05.1989, VI ZR 200/88, NJW 1989, 2321).
  • OLG Oldenburg, 06.02.2008 - 5 U 30/07

    Grob fehlerhafte Nichtverlegung einer Schwangeren in ein Perinatalzentrum für den

    1.) Zu Recht hat das Landgericht allerdings in Betracht gezogen, dass eine Verpflichtung zur Aufklärung des Patienten grundsätzlich auch dann bestehen kann, wenn die Heilungschancen in einem anderen Krankenhaus, das mit besseren medizinischtechnischen Apparaten ausgestattet ist und über mit der Erkrankung besonders erfahrene Ärzte verfügt, deutlich besser sind (Bundesgerichtshof VersR 1989, S. 851, 852. Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10.A., Rdnr. 381).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei unzureichender Ausstattung für eine ambulante

    Letzteres ist anzunehmen, wenn seine Ausstattung sich in der unteren Bandbreite des ärztlichen Behandlungsstandards bewegt (vgl. BGH vom 15.04.2014 - VI ZR 382/12, juris Rn. 11; BGH vom 30.05.1989 - VI ZR 200/88, juris Rn. 9; OLG Köln vom 13.08.2014 - 5 U 104/13, juris Rn. 30).
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01

    Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080, 1988, 763; 1989, 2321, 1994, 3008, Senat, VersR 1994, 1476, NJW 2000, 1801; Urteil vom 09.05.2001 - 3 U 250/99 -).
  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im

    Vielmehr beurteilt sich die - bei der regelrechten Behandlung - zu beachtende Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (BGH NJW 1983, 2080; 1988, 763; 1989, 2321; 1994, 3008; Senat Urteil vom 28.07.1993, NA. Beschl. vom 12.07.1994, VersR 1994, 1476).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 3 U 250/99

    Thromboseprophylaxe bei einer Rechtsherzkatheteruntersuchung

  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden

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